Was ist zu tun, um eine ergotherapeutische Behandlung beginnen zu können?

Ergotherapie erfolgt auf ärztliche Anordnung. Dazu benötigen Sie einen Verordnungsschein vom Kinderarzt/Facharzt für 10 x Ergotherapie á 60 Minuten und eine Diagnose, die dem ICD-10 CODE entspricht. Der Name der Ergotherapeutin muss ebenfalls auf die Verordnung geschrieben werden.

Diesen Verordnungsschein müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung durch den Chefarzt einreichen. Mit der bewilligten Verordnung kann die Therapie beginnen.

Als Vertragstherapeutin habe ich Kassenverträge mit diesen Krankenversicherungen:
SVA, BVA, SVB, VAEB
Mit einer chefärztlich bewilligten Verordnung kann ich erfolgte Therapieeinheiten direkt mit der Krankenkasse abrechnen.

Für Patienten mit der BGKK gibt es derzeit die Möglichkeit einer Teilkostenrückerstattung oder die Vergabe eines Therapiepoolplatzes (volle Kostenübernahme), welche nach Überprüfung der jeweiligen Lebenssituation und dem finanziellen Rahmen erfolgt.

Für andere Gebietskrankenkassen bin ich Wahltherapeutin, d.h. im Falle einer bewilligten Verordnung werden von den Kassen bis zu 80% der Kosten für die Therapie rückerstattet. Im Falle einer privaten Kranken- oder Unfallversicherung meist 100%.

Kosten für eine Therapieeinheit à 60 Minuten € 65,-
Termine erfolgen nach telefonischer Rücksprache.
Hausbesuche, Kindergarten- und Schulbesuche nach individueller Absprache.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!